Häufig gestellte Fragen
Gemäß BVV2 (OPP2) Art. 55 dürfen Schweizer Pensionskassen der zweiten Säule bis zu 15 % ihres Vermögens in alternative Anlagen investieren, einschließlich Private Equity, Private Debt und Hedgefonds. Infrastruktur wird seit der Revision 2020 als separate Anlageklasse mit einer eigenen 10 %-Quote geführt. Art. 50 BVV2 erlaubt Überschreitungen einzelner Limiten, sofern diese im Rahmen des Prudent-Person-Prinzips sachgerecht begründet und dokumentiert werden.
Regulierte deutsche Pensionskassen, Versorgungswerke und Sterbekassen investieren unter der Anlageverordnung (AnlV), die eine 35 %-Quote für Risikoanlagen vorsieht. Innerhalb dieser gilt eine 7,5 %-Unterquote für qualifizierte Anteile an alternativen Investmentfonds — hier wird der Großteil der Private-Equity-Exponierung abgebildet. Pensionsfonds und CTA-Strukturen unterliegen einem separaten, flexibleren Regime.
In der Praxis nein. Sowohl die AHV in der Schweiz als auch die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland sind umlagefinanziert. Der AHV-Ausgleichsfonds (compenswiss) verfolgt eine konservative Anlagestrategie mit nur sehr begrenzter Allokation in alternative Anlagen. Die relevanten Private-Equity-Investoren sind in beiden Ländern die kapitalgedeckten Systeme: Schweizer Pensionskassen der zweiten Säule und deutsche bAV-Träger.
Stiftungen, Endowments und gemeinnützige Organisationen müssen in regelmäßigen Abständen Teile ihrer Private-Equity-Portfolios veräußern — etwa zur Finanzierung neuer Programme, zur Erfüllung von Zusagen gegenüber Förderern, bei Änderungen des Stiftungszwecks oder zur Steuerung von Konzentrationsrisiken. Der Sekundärmarkt bietet hierfür einen strukturierten Exit-Kanal, ohne bestehende Fondsbeziehungen zu beeinträchtigen.
Eine Sekundärtransaktion bezeichnet die Übertragung einer bestehenden Private-Equity-Position — typischerweise eines Limited-Partner-Anteils oder eines Portfolios solcher Anteile — von einem Investor auf einen anderen. LP-geführte Transaktionen werden vom Verkäufer initiiert; GP-geführte Transaktionen, einschließlich Continuation Vehicles, werden vom Fondsmanager strukturiert, um Liquidität zu schaffen oder Halteperioden zu verlängern.
Üblicherweise über einen mehrjährigen Allokations- und Pacing-Plan, der Primärzusagen, Sekundärkäufe bereits laufender Fondsanteile und selektive Co-Investments kombiniert. Sekundärtransaktionen werden häufig zu Beginn eingesetzt, um eine rasche Vintage-Diversifikation zu erreichen und den J-Curve-Effekt zu verkürzen — insbesondere relevant bei regulatorisch begrenztem Allokationsspielraum.
Typische Auslöser sind Konzentrationen auf einzelne Manager oder Vintages, Überschreitungen regulatorischer Limiten, Denominator-Effekte infolge von Marktkorrekturen, Änderungen in der strategischen Asset Allocation oder spezifischer Liquiditätsbedarf. Ein strukturierter Prozess mit unabhängiger Preisindikation, gezielter Käuferansprache und sauberem Timing führt in der Regel zu besseren Ergebnissen als opportunistische Einzelverkäufe.






