Private Equity in DACH-Pensionssystemen: Quoten, Allokatoren und der Sekundärmarkt

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Private Equity in DACH-Pensionssystemen: Quoten, Allokatoren und der Sekundärmarkt

Eine praxisnahe Einordnung, wie Schweizer und deutsche Pensionskassen — öffentliche wie private — in Private Equity investieren, welche quantitativen Grenzen gelten und wie der Sekundärmarkt die Portfolios von Pensionskassen, Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen in Bewegung hält.

Die DACH-Pensionslandschaft im Überblick

Die schweizerischen und deutschen Pensionssysteme werden häufig gemeinsam betrachtet, doch die tatsächlich für Private Equity relevanten, kapitalgedeckten Pools liegen jeweils in klar abgegrenzten Segmenten.

In der Schweiz hält die zweite Säule — das kapitalgedeckte berufliche Vorsorgesystem — Vermögenswerte von rund CHF 1 Billion, verteilt auf öffentlich-rechtliche, unternehmensgebundene und Sammel-Pensionskassen. Die erste Säule (AHV) ist umlagefinanziert und verfügt lediglich über einen vergleichsweise kleinen Ausgleichsfonds (compenswiss), der stark in festverzinsliche Anlagen und börsennotierte Aktien investiert ist, mit nur begrenzter Allokation in alternative Anlagen. Die dritte Säule (private Vorsorge) ist zu fragmentiert, um als institutioneller Allokator mit signifikanter Größe zu agieren.

In Deutschland ist die Struktur breiter, doch auch hier ist das für Private Equity relevante Kapital konzentriert. Die gesetzliche Rentenversicherung ist umlagefinanziert und investiert faktisch nicht in Private Equity. Die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung (bAV) verteilt sich auf regulierte Pensionskassen, Pensionsfonds, Versorgungswerke (z. B. für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten) sowie CTA-Strukturen (Contractual Trust Arrangements) großer Unternehmen. Branchenverbände wie die aba erfassen aggregierte bAV-Vermögen in Höhe von mehreren hundert Milliarden Euro.

Gemeinsam ist beiden Systemen: Das tatsächlich für Primärzusagen und Sekundärtransaktionen verfügbare Kapital entspricht nicht der Gesamtgröße der Pensionssysteme, sondern den kapitalgedeckten Pools, die innerhalb klar definierter regulatorischer Grenzen von Treuhändern verwaltet werden.

Die regulatorischen Quoten für Private Equity

Schweizer Pensionskassen unterliegen Artikel 55 der BVV2 (OPP2). Dieser setzt eine Obergrenze von 15 % für alternative Anlagen (inkl. Private Equity, Private Debt, Hedgefonds, Rohstoffe). Seit der Revision 2020 wird Infrastruktur als eigene Anlageklasse mit separater 10 %-Quote geführt, wodurch innerhalb der 15 %-Quote mehr Spielraum für Private Equity entstanden ist. Artikel 50 BVV2 erlaubt Überschreitungen einzelner Limiten, sofern diese im Sinne des „Prudent Person“-Prinzips begründet und dokumentiert werden (Begründungspflicht).

In Deutschland regelt die Anlageverordnung (AnlV) die Allokation für Pensionskassen, Versorgungswerke und Sterbekassen. Sie definiert eine 35 %-Quote für Risikoanlagen und darin eine Unterquote von 7,5 % für qualifizierte alternative Investmentfonds — der zentrale Kanal für Private Equity. Pensionsfonds und CTA-Strukturen operieren unter flexibleren Rahmenbedingungen. Versorgungswerke folgen landesspezifischen Varianten der AnlV, die meist eng angelehnt, aber nicht identisch sind.

In Summe bewegt sich die Private-Equity-Allokation im DACH-Raum typischerweise innerhalb eines regulatorischen Korridors von etwa 7,5 % bis 15 % — eine klare Begrenzung, aber zugleich ein signifikanter Spielraum. Die meisten Investoren liegen deutlich darunter.

Die tatsächliche Allokationspraxis

Empirische Daten bestätigen diese Zurückhaltung. Die Swisscanto Pensionskassenstudie zeigt seit Jahren durchschnittliche Alternativenquoten im mittleren einstelligen Prozentbereich, wobei Private Equity nur einen Teil davon ausmacht. Vergleichbare Erhebungen der aba sowie von Beratern wie Willis Towers Watson oder Mercer zeigen ein ähnliches Bild in Deutschland: Alternative Anlagen bleiben klar unter den regulatorischen Limits, und Private Equity konzentriert sich auf größere, professionell aufgestellte Investoren. OECD-Daten zeigen zudem, dass die Alternativenquoten in Deutschland und der Schweiz unter denen von Kanada, den nordischen Ländern oder den USA liegen.

Top-Quartil-Investoren weichen davon deutlich ab. In der Schweiz zählen große Einrichtungen wie Publica oder BVK sowie größere kantonale und unternehmensnahe Kassen zu den etablierten Private-Equity-Investoren. In Deutschland sind es insbesondere große unternehmensnahe Pensionskassen sowie Einrichtungen wie BVV, die über langjährige Programme verfügen.

Der Unterschied zwischen Durchschnitt und Top-Quartil ist weniger regulatorisch bedingt als vielmehr eine Frage von Governance-Kapazität, Illiquiditätstoleranz, internen Ressourcen, J-Curve-Management und Zugang zu leistungsstarken General Partnern.

Stiftungen und gemeinnützige Organisationen — häufig unterschätzte Verkäufer

Neben Pensionskassen halten auch Stiftungen, Endowments und gemeinnützige Organisationen signifikante Private-Equity-Portfolios. Ihre Allokationsstrategien reichen von konservativen Einkommensportfolios bis hin zu langfristigen, endowment-ähnlichen Programmen mit hohem Illiquiditätsanteil.

Relevanz für den Markt entsteht vor allem durch ihren periodischen Verkaufsbedarf. Änderungen im Förderauftrag, Spendenprogramme, steigende Ausschüttungen oder Governance-Anpassungen können zu größeren Portfolioverkäufen führen. Im Vergleich zu Pensionskassen verfügen diese Institutionen häufig nicht über die internen Ressourcen, um strukturierte Sekundärtransaktionen eigenständig umzusetzen. Entsprechend zählen sie zu den am wenigsten bedienten Segmenten im DACH-Sekundärmarkt — und zu denen, bei denen unabhängige Beratung besonders wertstiftend ist.

Für Pensionskassen und Stiftungen ist der Sekundärmarkt kein Notfallinstrument, sondern ein zentrales Werkzeug des Portfoliomanagements.

Auf der Allokationsseite ermöglichen Sekundärinvestitionen in reifere Fonds eine sofortige Diversifikation über Vintage-Jahre sowie eine Reduktion des J-Curve-Effekts — besonders relevant bei begrenzten Quoten. Auf der Rebalancing-Seite erlauben LP-geführte Verkäufe die Anpassung von Übergewichtungen, die Reaktion auf Denominator-Effekte sowie strategische Neuausrichtungen ohne Notverkäufe. GP-geführte Transaktionen, insbesondere Continuation Vehicles, bieten zusätzliche Flexibilität bei veränderten Investmentthesen.

Die Käuferbasis ist global, die Umsetzung jedoch lokal geprägt — durch regulatorische Anforderungen (FINMA, BaFin), sprachliche Anforderungen und spezifische Governance-Strukturen.

Breslin AG deckt das gesamte Spektrum von Sekundärtransaktionen ab — LP-geführte Verkäufe, GP-geführte Continuation Vehicles, Single-Asset-Transaktionen und strukturierte Tenderprozesse — für Pensionskassen, Stiftungen, Versicherungen und Unternehmen.

Bei komplexen Sektoren bringt das Team vertiefte Analysekompetenz ein, insbesondere in regulierten Industrien, Healthcare, Life Sciences, Industrie und technologiegetriebenen Geschäftsmodellen, wo Bewertung stark von Underwriting-Qualität abhängt.

Die Rolle umfasst sowohl Beratung als auch Execution: von Prozessdesign, Preisfindung und Marktansprache bis zur vollständigen Transaktionsdurchführung. Breslin AG verwaltet keine eigenen Fonds und erhält keine Platzierungsgebühren von Käufern.

Private Equity ist in DACH-Pensionssystemen weder Randerscheinung noch übergewichtete Anlageklasse. Es ist ein klar regulierter Bestandteil eines größeren kapitalgedeckten Systems — mit erheblichem, oft ungenutztem Ausbaupotenzial.

Stiftungen und gemeinnützige Organisationen bilden die Gegenseite desselben Marktes: zunehmend Verkäufer, oft unterversorgt in kritischen Transaktionsmomenten. Zusammen prägen sie einen Sekundärmarkt, der — richtig eingesetzt — weniger Stressfaktor als vielmehr ein effizientes Steuerungsinstrument für langfristige Portfolios ist.

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Wenn Sie ein DACH-Portfolio in den Sektoren Nicht-zyklischer Konsum, Industrie, Life Sciences oder Energie halten und einen Verkauf über den Sekundärmarkt in Betracht ziehen, führt das Breslin-Team eine vertrauliche Erstprüfung durch. Diese umfasst ein Portfolio-Benchmarking, die Herleitung indikativ erwartbarer Bewertungsabschläge sowie eine empfohlene Prozessstruktur – und erfolgt vollständig unverbindlich vor jeder formellen Beauftragung.

 

 

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Häufig gestellte Fragen

Gemäß BVV2 (OPP2) Art. 55 dürfen Schweizer Pensionskassen der zweiten Säule bis zu 15 % ihres Vermögens in alternative Anlagen investieren, einschließlich Private Equity, Private Debt und Hedgefonds. Infrastruktur wird seit der Revision 2020 als separate Anlageklasse mit einer eigenen 10 %-Quote geführt. Art. 50 BVV2 erlaubt Überschreitungen einzelner Limiten, sofern diese im Rahmen des Prudent-Person-Prinzips sachgerecht begründet und dokumentiert werden.

Regulierte deutsche Pensionskassen, Versorgungswerke und Sterbekassen investieren unter der Anlageverordnung (AnlV), die eine 35 %-Quote für Risikoanlagen vorsieht. Innerhalb dieser gilt eine 7,5 %-Unterquote für qualifizierte Anteile an alternativen Investmentfonds — hier wird der Großteil der Private-Equity-Exponierung abgebildet. Pensionsfonds und CTA-Strukturen unterliegen einem separaten, flexibleren Regime.

 

In der Praxis nein. Sowohl die AHV in der Schweiz als auch die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland sind umlagefinanziert. Der AHV-Ausgleichsfonds (compenswiss) verfolgt eine konservative Anlagestrategie mit nur sehr begrenzter Allokation in alternative Anlagen. Die relevanten Private-Equity-Investoren sind in beiden Ländern die kapitalgedeckten Systeme: Schweizer Pensionskassen der zweiten Säule und deutsche bAV-Träger.

Stiftungen, Endowments und gemeinnützige Organisationen müssen in regelmäßigen Abständen Teile ihrer Private-Equity-Portfolios veräußern — etwa zur Finanzierung neuer Programme, zur Erfüllung von Zusagen gegenüber Förderern, bei Änderungen des Stiftungszwecks oder zur Steuerung von Konzentrationsrisiken. Der Sekundärmarkt bietet hierfür einen strukturierten Exit-Kanal, ohne bestehende Fondsbeziehungen zu beeinträchtigen.

 

Eine Sekundärtransaktion bezeichnet die Übertragung einer bestehenden Private-Equity-Position — typischerweise eines Limited-Partner-Anteils oder eines Portfolios solcher Anteile — von einem Investor auf einen anderen. LP-geführte Transaktionen werden vom Verkäufer initiiert; GP-geführte Transaktionen, einschließlich Continuation Vehicles, werden vom Fondsmanager strukturiert, um Liquidität zu schaffen oder Halteperioden zu verlängern.

 

Üblicherweise über einen mehrjährigen Allokations- und Pacing-Plan, der Primärzusagen, Sekundärkäufe bereits laufender Fondsanteile und selektive Co-Investments kombiniert. Sekundärtransaktionen werden häufig zu Beginn eingesetzt, um eine rasche Vintage-Diversifikation zu erreichen und den J-Curve-Effekt zu verkürzen — insbesondere relevant bei regulatorisch begrenztem Allokationsspielraum.

 

Typische Auslöser sind Konzentrationen auf einzelne Manager oder Vintages, Überschreitungen regulatorischer Limiten, Denominator-Effekte infolge von Marktkorrekturen, Änderungen in der strategischen Asset Allocation oder spezifischer Liquiditätsbedarf. Ein strukturierter Prozess mit unabhängiger Preisindikation, gezielter Käuferansprache und sauberem Timing führt in der Regel zu besseren Ergebnissen als opportunistische Einzelverkäufe.

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